Angriffspunkte gegen Tauschbörsen Abmahnungen

Bei massenhaft versendeten Abmahnungen handelt es sich meist um pauschalisierte Schreiben, die den konkreten Einzelfall regelmäßig außer Betracht lassen. Mit diesen Abmahnungen werden insbesondere urheberrechtliche, wettbewerbsrechtliche und markenrechtliche Verstöße verfolgt. Logischerweise entstehen bei solchen Massenverfahren, bei denen viele Menschen beteiligt sind, Fehler.



Den einzelnen Abmahnungen können regelmäßig Angriffspunkte entgegengehalten werden, die es im Einzelfall zu prüfen gilt. In Betracht kommen z. B. regelmäßig die folgenden Angriffspunkte:


Ermittlungsfehler (Dynamische IP Adressen)
- LG Köln ! Beschlussv. 25.09.2008; Az: 109-1/08

Deckelung der Anwaltskosten auf 100 €


Haften Eltern wirklich für Ihre Kinder?


WLAN-Sicherungsanforderungen laut Bundesgerichtshof


Verteidigungsstrategie



Gar keine Reaktion auf eine  Abmahnung  ist die denkbar schlechteste Lösung, da die akute Gefahr besteht, dass die Gegenseite mit einer kostenintensiven einstweiligen Verfügung reagiert. Dies gilt um so mehr da die Musikindustrie dafür bekannt ist, sehr klagefreudig zu sein. Es werden immer wieder nicht nur einstweilige Verfügungen beantragt, sondern auch Zahlungsklagen erhoben.

Man sollte nicht den Fehler begehen, aus der Panik heraus blindlings die beigefügten vorformulierten Unterlassungserklärung zu unterschreiben. An eine unterschriebene Unterlassungserklärung in man in jedem Fall 30 Jahre gebunden. Außerdem werten die Gerichte strafbewehrte Unterlassungserklärungen als Schuldanerkenntnis.

Also lassen Sie bitte den konkreten Sachverhalt überprüfen und sich eine Verteidigungsstrategien ausarbeiten. Die Dienstleistung der Kanzlei Kohberger umfasst die vollumfassende Überprüfung und sämtlichen außergerichtlichen Schriftverkehr mit der Gegenseite.

1. Wenn die Prüfung zu dem Ergebnis kommt, dass die Abmahnung unberechtigt ist:

- Abwehr der Abmahnung und Beratung über weitere Möglichkeiten z.B. Negative Feststellungsklage, Schadenersatz

2. Wenn die Prüfung zu dem Ergebnis kommt, dass die Rechtslage bei der Abmahnung nicht eindeutig ist:

- Aufklärung über Rechtslage, Risiken und die möglichen weiteren Schritte
- Empfehlung der weiteren Vorgehensweise (z.B.: Erarbeitung einer modifizierten Unterlassungserklärung)
- Den außergerichtlichen Schriftverkehr

3. Wenn die Prüfung zu dem Ergebnis kommt, dass die Abmahnung berechtigt erfolgt ist:

- Prüfung, ob Streitwert angemessen
- Prüfung, ob Vertragsstrafe angemessen
- Prüfung, ob Rechtsanwaltsgebühren angemessen
- Prüfung, ob Umfang der Unterlassungserklärung angemessen
- Beratung über Möglichkeiten und weiteres Vorgehen (z.B.: Erarbeitung einer modifizierten Unterlassungserklärung)
- den außergerichtlichen Schriftverkehr