Zwar sehen manche Gerichte die Vorlage einer Originalvollmacht als erforderlich an, doch geht die weit überwiegende Mehrheit der Gerichte davon aus, das eine Abmahnung auch ohne eine solche wirksam ist. Vor dem Hintergrund des sog. "fliegenden Gerichtsstandes" (der Rechteinhaber ist im Falle eines Prozesses in der Ortswahl frei) kann eine fehlende Vollmacht kaum Ansatz einer erfolgreichen Verteidigung sein.
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