Montag, 14. Februar 2011

Ist der Anschlussinhaber stets der Verletzer der Urheberrechte?

Der Anschlussinhaber ist oft nicht mit dem Nutzer der Tauschbörse identisch. Bei dem Anschlussinhaber kann es sich auch um ein Hotel oder Internetcafe handeln. In den meisten Fällen ist der Anschlussinhaber eine Privatperson, die Mitglied eines Mehrpersonenhaushaltes ist. In vielen dieser Fälle stellt sich die Frage, ob der Anschlussinhaber für das Handeln anderer Personen, zum Beispiel seiner Kinder haftet.

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