In den meisten Abmahnschreiben wird der Vorwurf erhoben, die streitgegenständliche Datei sei über den Internetanschluss der Betroffenen anderen Usern zum Download "angeboten", "bereitgestellt" oder "verfügbar gemacht" worden. Insoweit sollte man wissen, dass bedingt durch die Funktionsweise der gängigen Tauschbörsen eine Datei während des Herunterladens gleichzeitig anderen Nutzern zum Download bereitgestellt wird.
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