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Mittwoch, 16. Februar 2011

FAQ Tauschbörsenabmahnung (Filesharing)


Was ist eine "Internet-Tauschbörse" (sog. "Filesharing")?

Ist die Teilnahme an einer Tauschbörse verboten?

Ich habe zwar eine Datei heruntergeladen, aber nicht angeboten - ist die Abmahnung deshalb unberechtigt?

Wie kommt der Abmahner auf mich?

Warum wurde vor dem LG Köln auf Auskunft geklagt?

Was passiert wenn ich die Unterlassungserklärung unterzeichne?

Der Abmahnung liegt keine Original-Vollmacht bei - ist sie deshalb unwirksam?

Ist der Anschlussinhaber stets der Verletzer der Urheberrechte?

Wie verteidigt man sich gegen Abmahnungen?

Welche Fehlerquellen bietet die IP-Adresse?

Die Abmahnung kam nicht als Einschreiben - muss ich überhaupt reagieren?

Sind derart kurze Fristen zulässig?

Was passiert wenn ich die Abmahnung ignoriere?

Soll ich eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben?

rechthilfreich um 12:13

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