Montag, 14. Februar 2011

Soll ich eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben?

Dies kann nur in Ansehung des jeweiligen Einzelfalls beurteilt werden. Besteht tatsächlich ein Unterlassungsanspruch, bietet sich in vielen Fällen ein solches Vorgehen an. Durch eine entsprechend formulierte Erklärung kann das Haftungsrisiko des Unterlassungsschuldners in der Regel deutlich gesenkt werden. Bei der Erstellung einer Unterlassungserklärung sollte anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden, da die Rechtsprechung an die Wirksamkeit sehr hohe Anforderungen stellt.

Keine Kommentare: