Donnerstag, 17. Februar 2011

Abmahnung der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte: "Grosse Freiheit" von Unheilig

Grosse Freiheit (Unheilig)

Vorgehensweise der Universal Music GmbH bei der Datenermittlung:

Es werden Filesharing-Systeme von der Ermittlungsfirma proMedia Gesellschaft zum Schutz geistigen Eigentums mbH auf rechtsverletzende Angebote hin überprüft.

Forderungen der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte an den Abgemahnten:

1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

2. "Vergleichsbetrag": 1.200,00 €uro

Zusammenfassung der Abmahnung der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte

Auf der ersten Seite zeigt die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte zunächst an, dass sie im Auftrag der Universal GmbH , Stralauer Allee 1, 10245 Berlin die unerlaubte Verwertung geschützter Tonaufnahmen verfolgt. Die ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird dabei lediglich anwaltlich versichert. Sodann wird das Album der Künstlergruppe Unheilig "Grosse Freiheit" genannt. Dieses soll im Internet zum Heruterladen verfügbar gemacht worden sein.

Sodann nennt die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte das Datum des Verstoßes mit dazugehöriger Uhrzeit sowie die IP-Adresse, über die der Verstoß begangen worden sein soll. Als nächstes folgt die Aufforderung

" es zu unterlassen, geschütztes Musikrepertoire unserer Mandantin ohne deren erforderliche Einwilligung im Internet verfügbar zu machen oder auf sonstige Weise auszuwerten, sowie sich zur Absicherung dieses Unterlassungsanspruches zu verpflichten, bei zukünftigen Zuwiderhandlungen eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 EUR zu zahlen."

Nachfolgend wird erläutert, dass die Verstöße innerhalb des Filesharing-Systeme "BigTorrent" zum Herunterladen verfügbar gemacht worden sei. Dieser Verstoß sei nun von der Ermittlungsfirma proMedia Gesellschaft zum Schutz geistigen Eigentums mbH festgestellt worden. Daraufhin habe man zur weiteren Sachverhaltsaufklärung ein Verfahren beim Landgericht Köln eingeleitet, um den Inhaber des Anschlusses ausfindig zu machen. Im Anschluss werden die Folgen der angebliche Urheberrechtsverletzungen dargelegt.

Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte weist darauf hin, dass der Mandantin ein Unterlassungsanspruch zustehe, der gewährleisten soll, dass in Zukunft keine weiteren Rechtsverletzungen begangen werden. Dies werde rechtlich dadurch erreicht, dass der Rechtsverletzer eine Unterlassungserklärung abgibt, in der er für den Fall einer erneuten Rechtsverletzung die Zahlung einer Vertragsstrafe verspricht (strafbewehrte Unterlassungserklärung). Es wird angeführt, dass sich die verursachten Rechtsanwaltsgebühren bei einem Streitwert von 5.000,00 €uro pro verfügbar gemachtem einzelnen Musiktitel auf 1.580,00 €uro beliefen. Zuletzt erfolgt ein kurzer Hinweis, dass der Mandantschaft auch ein Anspruch auf Auskunft zustehe. Ausgangs fordert die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte die Zahlung einer Summe in Höhe von 1.200,00 €uro binnen weniger Tage!

Auf Seite 5 der Abmahnung findet man schließlich eine vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung, die eine Vertragsstrafe in Höhe von 5001,00 € vorsieht und bei der nur noch die Unterschrift des Abgemahnten fehlt. Auf den nachfolgenden Seiten fügt die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte meist einen landgerichtlichen Beschluss des Auskunftsverfahrens bei.

Wichtig
Weder mit dem Beschluss des LG Köln noch mit der Auskunftserteilung des Providers wird rechtskräftig festgestellt, ob der Anschlussinhaber die Urheberrechtsverletzung begangen hat!

>>> Zur Übersicht: Verteidigung gegen Tauschbörsen Abmahnung <<<< 

Keine Kommentare: