via Inititiative Abmahnwahn Dreipage
Internet, Kunst und Medienrecht
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Samstag, 28. Juli 2012
Samstag, 21. Juli 2012
Disclaimer "Keine Abmahnung ohne vorausgegangenen Kontakt" ist für den Verwender des Disclaimers verbindlich!
Das
Verlangen eines Web Seitenbetreibers bei Entdeckung von
Wettbewerbsverstößen sich mit ihm zunächst im Rahmen eines
Vorabkontakts in Verbindung zu setzen, um eine kostenträchtige
anwaltliche Abmahnung zu
vermeiden, ist gegenüber rechtlich unkundigen Mitbewerbern geeignet,
diese zu verunsichern, da sich diese dadurch veranlasst sehen könnten,
den Verwender des Disclaimers vorsichtshalber selber anzuschreiben.
BGH: Unterlizenz erlischt nicht mit der Hauptlizenz (Sukzessionsschutz)
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 19. Juli 2012 zwei lang
erwartete Entscheidungen im Urheberrecht verkündet, nämlich zu der Frage inwieweit Unterlizenzen vom
Bestand der Hauptlizenz abhängen. In den konkreten Fällen ging es um Nutzungsrechte an einem Computerprogramm “M2Trade” und an einem Musikstück “Take Five” - Quelle Pressemitteilung des BGH - Nr. 120/2012
Nutzungsrechte bleiben grundsätzlich wirksam, wenn der Inhaber des Rechts (Linzenzgeber) wechselt
Im gewerblichen Rechtsschutz und im Urheberrecht gilt der Grundsatz des
Sukzessionsschutzes (§ 33 UrhG, § 30 Abs. 5 MarkenG, § 31 Abs. 5
GeschmMG, § 15 Abs. 3 PatG, § 22 Abs. 3 GebrMG). Er besagt unter
anderem, dass ausschließliche und einfache Nutzungsrechte wirksam
bleiben, wenn der Inhaber des Rechts wechselt, der das Nutzungsrecht
eingeräumt hat. Zweck des Sukzessionsschutzes ist es, das Vertrauen des
Rechtsinhabers auf den Fortbestand seines Rechts zu schützen und ihm die
Amortisation seiner Investitionen zu ermöglichen.
Freitag, 20. Juli 2012
Finden, Vergleichen, Schnäppchen machen - zu den Grenzen negativer Arztbewertung im Internet
LG Nürnberg Fürth zur Negativbewertung eines Zahnarztes im Internet
Das Landgericht (LG) Nürnberg-Fürth hat den
Betreiber einer Internetplattform in einem Eilverfahren zur Löschung
negativer Äußerungen über den Zahnarzt verpflichtet, weil der
Betreiber einer Beanstandung des Zahnarztes sorgfältiger hätte nachgehen
müssen.
Mittwoch, 18. Juli 2012
AG München: Reisekosten des klagenden Anwaltes grundstäzlich nicht Erstattungsfähig wenn "am anderen Ende von Deutschland geklagt wird" (Fliegender Gerichtsstand)
Im Zeichen der Prozessökonomie gilt
das Gebot, so kostengünstig wie möglich zu prozessieren. Reisekosten
des Prozessbevollmächtigten einer ausländischen Partei sind
daher nicht erstattungsfähig, wenn ohne sachlichen Grund
in der Sache "am anderen Ende von Deutschland" geklagt wird, jedoch
gemäß
§ 32 ZPO ein kostengünstigerer Prozessort wählbar gewesen
wäre.
Dienstag, 17. Juli 2012
BGH zur GEMA Vermutung
1. Besteht hinsichtlich der Gesamtproduktion eine tatsächliche Vermutung für die Verletzung der von einer urheberrechtlichen Verwertungsgesellschaft wahrgenommenen Nutzungsrechte, ist jedenfalls eine Grundauskunft zu erteilen, die sich auf die Angaben beschränkt, die die Verwertungsgesellschaft für die Prüfung benötigt, ob und in welchem Umfang von ihr wahrgenommene Nutzungsrechte verletzt worden sind.
Montag, 16. Juli 2012
Streitwertbemessung der Gerichte bei Urheberrechtsverletzung
Tabelle zur Streitwertbemessung bei Urheberrechtsverletzungen (Filme, Musik, Software, Spiele etc.)
Sonntag, 15. Juli 2012
Samstag, 14. Juli 2012
Verbraucher trifft keine unverzügliche Rügepflicht bei offensichtlichen Mängeln der bestellten Ware
Eine
Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die bei einem
Verbrauchsgüterkauf eine Rügepflicht bei offensichtlichen Mängeln
postuliert, ist unzulässig. Dies hat der 4. Zivilsenat des
Oberlandesgerichts Hamm am 24.05.2012 entschieden und damit die
erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Münster teilweise
abgeändert. Auch bei offensichtlichen Mängeln unterliegen Verbraucher
nach der Rechtsprechung des OLG Hamm also keiner unverzüglichen Rügepflicht.
Dienstag, 10. Juli 2012
Amtsgericht Düsseldorf attestiert der Gewerbeauskunftzentrale Abofallenabzocke
Aus den Entscheidungsgründen des
Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 23.11.2011, Az.: 42 C 11568/11
Die
Klage ist zulässig und begründet. Zunächst ist die Klage zulässig. Die
Klägerin hat ein entsprechendes Feststellungsinteresse, da die Parteien
über die Wirksamkeit eines möglichen Vertrages vom 7. Februar 2011. Die
Klage ist auch begründet. Der Beklagten stehen keine Ansprüche aus dem
Vertrag vom 7. Februar 2011 zu, da die Klägerin den Vertrag nach § 123
BGB wegen arglistiger Täuschung wirksam angefochten hat. Die
Übersendung des Schreibens vom 3. Februar 2011 erfüllt den Tatbestand
der arglistigen Täuschung, da aus ihm nicht hinreichend hervorgeht,
dass es sich um ein Angebot auf Abschluss eines kostenpflichtigen
Vertrages handelt. Zu Recht weist die Klägerin in diesem Zusammenhang
darauf hin, dass die Form des Schreibens den Anschein erweckt, es würde
sich bei der angepriesenen Eintragung um eine amtliche Eintragung
handeln. Dies ergibt sich bereits aus der Überschrift des Schreibens
mit den Worten "Gewerbeauskunft-Zentrale".
Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 23.11.2011, Az.: 42 C 11568/11
Samstag, 7. Juli 2012
BGH, Urteil vom 11. 11. 2010 - III ZR 57/10 - Kein Sonderkündigungsrecht des DSL Anschlusses bei Umzug
Der DSL-Anschluss kann nicht fristlos gekündigt werden, wenn der Nutzer an einen neuen Wohnort umzieht, an dem keine Leitungen verlegt sind, die die Nutzung
der DSL-Technik zulassen.
AG Ulm: AGB Klauseln von DSL Anbietern müssen Kündigungsrecht bei Umzug des Kunden vorsehen
AGB Klauseln von DSL Anbietern können
gemäß § 307 Abs. 1 BGB insbesondere dann unwirksam sein, wenn sie nicht auch für den Fall des
Umzuges durch den Kunden in ein von dem Anbieter nicht erschlossenes
Gebiet ein kurzfristiges Kündigungsrecht des Kunden vorsehen.
Umzug kann zur fristlosen Kündigung eines DSL Anschlusses berechtigen
AG München, Urt. v. 20.03.2007 – 271 C 32921/06
Dienstag, 3. Juli 2012
Montag, 2. Juli 2012
AG München zu vertraglicher Einschränkung der Kunstfreiheit
Bei
der Herstellung eines
Kunstwerks ist es Charakter des Werkvertrags, dass der Künstler als
Unternehmer das bestellte Werk in eigener Verantwortung schafft. Dabei
kann die Kunstfreiheit vertraglich eingeschränkt werden. Ist jedoch
keine vertragliche Einschränkung erfolgt, so trägt der Auftraggeber das
Risiko, ein Werk abnehmen zu müssen, das ihm nicht gefällt.
Grundsätzlich muss jemand, der einen Künstler mit der Herstellung eines Kunstwerks beauftragt, sich vorher mit dessen künstlerischen Eigenarten und Auffassung vertraut machen. Der Gestaltungsfreiheit des Künstlers entspricht nämlich das Risiko des Bestellers, ein Werk abnehmen zu müssen, das ihm nicht gefällt.
Grundsätzlich muss jemand, der einen Künstler mit der Herstellung eines Kunstwerks beauftragt, sich vorher mit dessen künstlerischen Eigenarten und Auffassung vertraut machen. Der Gestaltungsfreiheit des Künstlers entspricht nämlich das Risiko des Bestellers, ein Werk abnehmen zu müssen, das ihm nicht gefällt.
Samstag, 30. Juni 2012
Zur Streitwertbemessung der Gerichte in Urheberrechtssachen
Für
die Streitwertbemessung bei Urheberrechtsverletzungen soll nach der
Rechtsprechung das Interesse des Verletzten an der Abwehr zukünftiger
Rechtsverletzungen maßgebend sein.
Während z.B. das LG Hamburg mit Beschluss vom 09.08.2007 - 308 O 273/07 die Ansicht vertritt, dass sich der Streitwert bei Urheberrechtsverletzungen "vor allem auch nach der Größe des abmahnenden Unternehmens einschließlich dessen Umsatzes und der Gefährlichkeit des jeweiligen Verstoßes" richten solle, betonen mehrere Instanz Gerichten zwischenzeitlich die Rechtsauffassung, dass der "Streitwertbemessung keine abschreckende oder gar sanktionierende Wirkung zukommen soll" - vgl. nur: AG Halle(Saale),Urteil v. 24.11.2009, Az. 95 C 3258/09 und bestätigend AG Elmshorn, Urteil v. 19.01.2011, Az.: 49 C 57/10.
Während z.B. das LG Hamburg mit Beschluss vom 09.08.2007 - 308 O 273/07 die Ansicht vertritt, dass sich der Streitwert bei Urheberrechtsverletzungen "vor allem auch nach der Größe des abmahnenden Unternehmens einschließlich dessen Umsatzes und der Gefährlichkeit des jeweiligen Verstoßes" richten solle, betonen mehrere Instanz Gerichten zwischenzeitlich die Rechtsauffassung, dass der "Streitwertbemessung keine abschreckende oder gar sanktionierende Wirkung zukommen soll" - vgl. nur: AG Halle(Saale),Urteil v. 24.11.2009, Az. 95 C 3258/09 und bestätigend AG Elmshorn, Urteil v. 19.01.2011, Az.: 49 C 57/10.
AG Aachen: Streitwert für den Filesharing-Upload eines Albums ca. 2.500 EUR
Die Rechtsanwaltsgebühren sind beim Ausspruch einer Abmahnung nach dem tatsächlichen Wert des rechtlich verfolgten
Interesses abzurechnen.
AMTSGERICHT ELMSHORN, Az.: 49 C 57/10: Filesharing von 12 Musiktitel - 2.500 Euro Streitwert
Der Streitwertbestimmung kommt keine abschreckende oder gar
sanktionierende Wirkung zu; vielmehr orientiert sich diese an dem
Wertinteresse des Gläubigers und an der Intensität der Rechtsverletzung
(AG Halle, Urteil vom 24.11.09, Az.: 95 C 3258/09).
AG Halle (Saale), Az. 95 C 3258/09: Streitwertbemessung - keine abschreckende oder gar sanktionierende Wirkung
Die durch die Abmahnung entstandenen Kosten sind über die Grundsätze der Geschäftsführung ohne Auftrag zu ersetzen. Die Streitwertbemessung hat keine abschreckende oder gar
sanktionierende Wirkung, sondern orientiert sich an dem Wertinteresse
des Gläubigers und an der Intensität der Rechtsverletzung.
Montag, 25. Juni 2012
BGH: Abmahnkosten sind grundsätzlich auch bei eingener Rechtsabteilung des Abmahners zu ersetzen
Möchte ein Unternehmen einen
wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend machen und
beauftragt es deswegen einen Rechtsanwalt mit der Abmahnung, kann es
grundsätzlich die dadurch entstehenden Kosten auch dann vom Verletzer
ersetzt verlangen, wenn es über eine eigene Rechtsabteilung verfügt.
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